Saarländischer Museumsverband e.V. - Projektförderung

Projektförderung des Saarländischen Museumsverbandes

Die Mitglieder des Saarländischen Museumsverbandes e.V. haben die Möglichkeit, einmal im Jahr für das darauffolgende Jahr Fördermittel für besondere Projekte oder Anschaffungen zu beantragen. Über die Vergabe und Höhe der Fördermittel entscheidet der Vorstand des Saarländischen Museumsverbandes.
Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember in der Geschäftsstelle des Saarländischen Museumsverbandes eingegangen sein. Zu beachten sind die Richtlinien zur finanziellen Förderung. Hier finden Sie das Antragsformular.


Externe Förderungen

Saarland zum Selbermachen

Das Saarland zum Selbermachen ist eine Projektförderung der Landesregierung. Gefördert werden gemeinwohlorientierte Projekte in saarländischen Städten und Gemeinden – egal ob sie noch in der Planung sind und bald umgesetzt oder ob sie bereits laufen und verlängert werden sollen. Projekte können eine einmalige finanzielle Unterstützung von bis zu 3.000 Euro erhalten. Die Förderung können Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Initiativen und ähnliche Zusammenschlüsse von natürlichen Personen beantragen. Anträge können jederzeit unbürokratisch online unter diesem Link gestellt werden.

Provenienzforschung

Das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste fördert Maßnahmen der Provenienzrecherche und Povenienzforschung. Antragsberechtigt sind alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen; förderfähig sind sowohl Sach- als auch Personalkosten. Für kurzfristige einzelfallbezogene Recherchen können bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Systematische Erschließung von Sammlungsbeständen wird bis zu zwei Jahre gefördert. Hierzu können Anträge jeweils zum 1. April und 1. Oktober gestellt werden.
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Mikroprojekt

Auch 2023 gibt es wieder Projektaufrufe des Programms Interreg V A Großregion zur Einreichung von Mikroprojekten für kleine Strukturen mit wenig oder gar keiner Erfahrung im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ziel solcher kleinen, bürgernahen Projekte ist es, grenzüberschreitend die Begegnung und den Austausch zwischen Bürgern, Vereinen, Organisationen, Besuchern und öffentlichen Einrichtungen anzuregen.
Der maximale Förderbetrag aus dem Programm Interreg V A Großregion beträgt 25.000 € bei einem festen Fördersatz von 90 % der Gesamtkosten des Mikroprojekts. Die Dauer eines Mikroprojektes beträgt maximal 18 Monate. Die Mikroprojekte müssen auf dem Programmgebiet INTERREG V A Großregion, wie in der Karte grün dargestellt, durchgeführt werden und direkte Auswirkungen darauf haben. (Zum Vergrößern bitte anklicken.)
Mehr erfahren Sie hier http://www.interreg-gr.eu/news/mikroprojekte-aufruf-interreg-v-a-grossregion-informationsveranstaltungen oder in der Geschäftsstelle des SMV.