Barrierefreiheit
Kulturelle Teilhabe ist ein Grundrecht aller Menschen, festgeschrieben in der UN-Behindertenrechtskonvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ vom 13. Dezember 2006. Diese trat am 3. Mai 2008 in Kraft und wurde von der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert.
In Artikel 30 heißt es:
„Kunst und Kultur sollen sich für Menschen mit Behinderungen ohne Hindernisse erschließen lassen. Ziel ist es, Einschränkungen zur kulturellen und künstlerischen Entfaltung, denen sich Menschen mit Behinderungen gegenübersehen, zu überwinden, damit ein ungehinderter Zugang zum kulturellen Erbe und zu Kunstwerken möglich ist.“
(Quelle: https://www.behindertenrechtskonvention.info/teilnahme-am-kulturellen-leben-3939/ , am3.11.2016 um, 12.53)
Daher berät der Saarländische Museumsverband:
Museen
zum Thema Barrierefreiheit in enger Kooperation mit Behindertenverbänden des Saarlandes und der Tourismuszentrale Saarland. Ziel des SMV ist es, die Museen in die Lage zu versetzen, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen ihrer Möglichkeiten umzusetzen. Regelmäßige kostenfreie Seminare sensibilisieren und qualifizieren Museumsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Besuchern mit Handycap. Projekte und Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden finanziell gefördert.
Besucher und Institutionen
die einen Museumsbesuch mit Menschen mit physischen oder psychischen Einschränkungen planen. Wir können für die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen passende Angebote finden, Netzwerke für Kooperationen bilden und Partnerschaften gründen. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern können wir bei erhöhtem Betreuungsbedarf für Einzelprojekte Begleitpersonen vermitteln oder Kultur auch in die Einrichtung bringen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns in der Geschäftsstelle!
Weiterführende Links zum Thema Barrierefreiheit für Museen:
Leitfaden Inklusion:
AG Barrierefreiheit und Inklusion des BVMP:
http://www.museumspaedagogik.org/wir-ueber-uns/fachgruppen/barrierefreie-museen.html